

TOP 7+13: Sprache fördern, Handy verbannen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir alle – als Politiker oder Eltern – wollen, dass unsere Kinder erfolgreich lernen,
dass sie Freude an der Schule haben und dass sie das mitnehmen, was sie für ein
erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben brauchen.
Auf diesem Weg gibt es natürlich so manches Hindernis: zum Beispiel mangelnde
sprachliche Fähigkeiten oder überbordender Medienkonsum. Beide wollen wir nun ein
für alle Mal aus dem Weg räumen. Nun gut: In der Bildungspolitik gelingt selten etwas
„ein für alle Mal“. Aber mit diesen beiden Gesetzen schaffen wir klare Regeln, frühe
Hilfe und deutlich bessere Bedingungen für erfolgreiches Lernen.
Beginnen wir bei den Jüngsten. Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Wer bei der
Einschulung kaum Deutsch spricht, muss gleichzeitig die Sprache lernen und dem
Unterricht folgen. Das ist, als sollte man ein Wettrennen laufen und sich dabei erst die
Schuhe zubinden.
Deshalb setzen wir mit EVi – dem Entwicklungsfokus Viereinhalb – früh an, nämlich
rund eineinhalb Jahre vor Schulbeginn. Künftig wird bei allen Kindern eines
Jahrgangs verbindlich festgestellt, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob
sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
Alle Kinder heißt ausdrücklich auch die rund zehn Prozent, die keine KiTa besuchen.
Kein Kind darf durch unser Raster fallen.
Entscheidend ist aber nicht das Testen, sondern das Tun. Wo ein erheblicher
Unterstützungsbedarf festgestellt wird, folgt eine verbindliche, intensive
Sprachförderung in Verantwortung der Grundschule – möglichst dort, wo die Kinder
ohnehin sind: in der Kita. Deren pädagogische Einschätzung wird einbezogen. So
verbinden wir die Erfahrung der Kita mit der Verantwortung der Schule.
Verbindlichkeit ist dabei keine Härte, sondern Fairness. Sprachförderung darf weder
vom Zufall noch von der Hartnäckigkeit einzelner Eltern abhängen. Wo Hilfe
notwendig ist, muss sie ankommen. Gerade weil Herkunft und soziales Umfeld den
Bildungserfolg noch immer zu stark prägen, schafft EVi mehr Chancengerechtigkeit
nicht nur auf dem Papier, sondern ganz praktisch im Alltag.
Die erste landesweit verbindliche Sprachstandsfeststellung erfolgt im Frühjahr 2028
für die Kinder, die 2029 eingeschult werden.
Und keine Sorge: Das ist keine Etikettierung von Kindern. Es ist ein Versprechen an
sie: Wir sehen dich. Wir unterstützen dich. Und wir sorgen dafür, dass du vom ersten
Schultag an mitreden, mitlernen und dazugehören kannst.
Und wer sich Sorgen um den Datenschutz und Videoaufnahmen von Schülerinnen
und Schüler macht, dem sage ich: Wir befinden uns am Beginn des
parlamentarischen Verfahrens. Wenn am Ende eine Lösung wie in Nordrhein
Westfalen steht, wären wir zufrieden.
Das zweite Hindernis begegnet uns nicht vor der Schule, sondern täglich mitten in ihr:
das Smartphone.
Ich war fast zehn Jahre Lehrer und kenne seine Missbrauchsmöglichkeiten nicht aus
theoretischen Abhandlungen, sondern aus dem Schulalltag. Ein Gerät vibriert – und
nicht nur ein Bildschirm geht an, sondern oft die Aufmerksamkeit einer ganzen Klasse
aus.
Ab dem 1. August 2027 gilt deshalb bis einschließlich Klasse 9 grundsätzlich: keine
private Nutzung digitaler Endgeräte während der Schulzeit. Das bedeutet: nicht
konsumieren, kommentieren und zocken, sondern konzentrieren, kommunizieren und
die Schule rocken.
Dabei verteufeln wir die Digitalität nicht. Der von der Lehrkraft gesteuerte Einsatz im
Unterricht bleibt möglich, ebenso die Nutzung im Notfall. Ab Klasse 10 können
Schulen altersgerechte Regeln treffen. Medienkompetenz und Nutzungsbegrenzung
sind keine Gegensätze. Im Gegenteil: Wer lernen soll, digitale Medien bewusst
einzusetzen, braucht auch Zeiten, in denen sie bewusst ausgeschaltet bleiben.
Smartphones können ablenken, Cybermobbing erleichtern und den Zugang zu
Gewaltvideos, Pornografie, Hass, Hetze und Falschinformationen öffnen.
Schule muss deshalb Lernort, sozialer Ort und Schutzraum zugleich sein. Kinder
brauchen Pausen, in denen sie reden, spielen, sich bewegen – oder einfach einmal in
Ruhe gelassen werden, sogar vom Klassenchat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Gesetze folgen demselben Grundsatz: Wir
schauen nicht weg, wenn Entwicklungschancen gefährdet sind. Wir greifen früh ein,
setzen verbindliche Regeln und geben Kindern das, was sie zum Lernen brauchen:
Sprache, Konzentration und echtes Miteinander.
EVi sorgt dafür, dass Kinder ihre Stimme finden. Die Handyregelung sorgt dafür, dass
diese Stimme auf dem Schulhof auch gehört wird.



