

Das PVZ ist und bleibt ein gutes Instrument zur Lehrkräfteverteilung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hinter dem sperrigen Begriff des Planstellenzuweisungsverfahrens – kurz PZV
steckt eine wichtige Fragestellung: Wie verteilen wir die vom Landtag bereitgestellten
Lehrkräftestellen möglichst bedarfsgerecht auf die Schulen im Land?
Diese Frage ist nicht trivial und weckt nachvollziehbare Rückfragen. Umso besser,
dass der vorliegende Bericht der Landesregierung übersichtlich das etablierte
Verfahren erläutert und für alle Interessierten transparent macht. Dafür vielen Dank an
das Bildungsministerium!
Gestatten Sie mir zunächst ein paar Sätze zu den Zuständigkeiten von Parlament
einerseits und Regierung andererseits in dieser Frage: Der Schleswig-Holsteinische
Landtag entscheidet als Haushaltsgesetzgeber über die Zahl der Planstellen, die für
unsere Schulen zur Verfügung stehen. Wir legen die finanziellen und personellen
Rahmenbedingungen fest. Das ist unsere Aufgabe als Legislative.
Die konkrete Verteilung dieser Stellen auf Schularten, Regionen und letztlich jede
einzelne Schule ist dagegen Aufgabe der Exekutive, also des Bildungsministeriums
und der Schulämter. Dafür gibt es das Planstellenzuweisungsverfahren. Es ist ein
Verwaltungsinstrument, mit dem die vorhandenen Ressourcen möglichst
bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Diese Trennung zwischen Aufgaben des Parlaments und der Verwaltung hat gute
Gründe. Wir als Landtag entscheiden über Ziele, Prioritäten und finanzielle Mittel. Die
Verwaltung wiederum verfügt über die notwendige Fachkenntnis und die aktuellen
Daten, um die konkrete Umsetzung vorzunehmen. Sie kennt die Entwicklungen der
Schülerzahlen, regionale Besonderheiten, die Bewerberlage und die spezifischen
Herausforderungen der verschiedenen Schularten. Ich halte es für wichtig, dass wir
bei aller politischen Debatte die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar benennen.
SPD und SSW fordern mehr Transparenz und eine stärkere Festlegung von Kriterien.
Transparenz ist selbstverständlich ein berechtigtes Anliegen. Allerdings sollte hier
nicht der Eindruck erweckt werden, als würden Stellen heute nach Belieben oder
ohne nachvollziehbare Grundlagen verteilt, denn das ist nicht der Fall!
Das Planstellenzuweisungsverfahren basiert auf einer umfangreichen
Bedarfsermittlung. Berücksichtigt werden vor allem die Schülerzahlen, Stundentafeln,
Lerngruppengrößen, Leitungszeiten sowie weitere Aufgaben der Schulen. Die
Verteilung erfolgt also nach festen und nachvollziehbaren Kriterien.
Der Blick in die Praxis zeigt aber, dass ein leistungsfähiges Schulsystem nicht allein
über starre Formeln gesteuert werden kann. Die Verwaltung muss in ihrem Handeln
unterschiedliche Interessen und tatsächliche Gegebenheiten miteinander in Einklang
bringen.
Nehmen wir die Einstellung von Lehrkräften: Mancherorts gibt es weniger
Bewerberinnen und Bewerber als offene Stellen. Würde man ausschließlich nach
starren Kriterien vorgehen, könnten besonders attraktive Regionen sämtliche
verfügbaren Bewerbungen an sich ziehen, während Mangelregionen leer ausgingen.
Deshalb muss das Ministerium über die Freigabe von Einstellkorridoren steuernd
eingreifen können.
Besonders kritisch bewerten wir die Ausführungen von SPD und SSW zu den
berufsbildenden Schulen. Hier arbeiten Sie mit einem veralteten Kenntnisstand, denn
die sogenannte 98-Prozent-Regelung wurde bereits aufgehoben. Sie war eine zeitlich
begrenzte Maßnahme im PZV für das Schuljahr 2026/27 im Zusammenhang mit der
Sicherung von Stellen für den berufsbildenden Bereich und der vorübergehenden
Möglichkeit von Abordnungen an andere Schularten.
Gerade die berufsbildenden Schulen sind von stark schwankenden Schülerzahlen
geprägt. Die Dauer von Ausbildungsgängen, aktuelle Berufstrends und wirtschaftliche
Entwicklungen verändern die Schülerzahl von Schuljahr zu Schuljahr deutlich.
Deshalb braucht es hier flexible Steuerungsinstrumente.
Durchaus richtig ist, dass es im schulamtsgebundenen Bereich Unterschiede in der
Umsetzung der Stellenzuweisung durch einzelne Schulämter geben kann. Deshalb
begrüßen wir es, wenn die Oberste Schulaufsicht im Bildungsministerium künftig
stärker koordinierend tätig wird, um in allen Kreisen einheitlichere Verfahren
sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das PZV ist kein starres Rechenmodell, sondern ein
Instrument zur Sicherstellung einer möglichst gerechten Lehrkräfteverteilung in ganz
Schleswig-Holstein. Es verbindet objektive Kriterien mit der notwendigen Flexibilität,
um auf regionale Unterschiede und örtliche Bedarfe reagieren zu können. Wir
unterstützen den eingeschlagenen Weg der Landesregierung, das Verfahren
verwaltungsseitig stetig weiterzuentwickeln.



